UMTS Vertragsarten
Vor der Nutzung des mobilen Internets mittels UMTS Technologie Nutzung muss mit einem der vielen auf dem Markt konkurrierenden Mobilfunkanbieter ein UMTS Vertrag abgeschlossen werden. Grundsätzlich gibt es drei verschiedenen Vertragsarten: den UMTS Flatrate Vertrag, den UMTS Vertrag mit Zeittarif und den UMTS Vertrag mit Volumentarif.
UMTS Nutzungsverhalten
Für welchen UMTS Vertrag man sich entscheidet hängt vom eigenen Nutzungsverhalten ab. Dabei sind die beiden letzteren Vertragsarten User-spezifischer, während die Flatrate eine breite Bandbreite an Nutzungsbedarf abdeckt. Wer beispielsweise mit seinem Notebook nur sehr selten und zu relativ vorhersehbaren Zeiten, beispielsweise anlässlich einer Konferenz oder eines externen Meetings, online gehen muss, für den lohnt sich ein UMTS Vertrag auf zeitlicher Abrechnungsbasis. Hierbei bucht der Nutzer sein Onlinekontingent tageweise vom Anbieter. Innerhalb des gebuchten Tages kann er dann zu einem Flatrate-Preis so oft wie gewünscht online gehen.
Alternative zum normalen UMTS Flatrate Vertrag
Die zweite UMTS Vertragsalternative ist ein UMTS Vertrag mit Volumentarif. Dieser rentiert sich bei Nutzern, die zwar relativ konstant online sein wollen, aber absehen können, dass die von ihnen in Anspruch genommene Datenübertragung minimal sein wird. Der entsprechende UMTS Vertrag rechnet dann ein bestimmtes Datenvolumen unabhängig von der im Internet verbrachten Zeit ab.
Der Nachteil dieser beider Vertragsarten ist die Festlegung des Nutzers auf sein eigenes Userverhalten, insofern die Abrechnungsbasis gegenüber der generellen Flatrate rentabler bleiben soll. Erfahrungsgemäß verschätzt man sich hierin aber selber leicht: ist der mobile Internetanschluss erst einmal aktiviert, nutzt man es doch oft länger und für andere Zwecke als ursprünglich geplant. Deshalb stellt sich in vielen Fällen respektive heraus, dass ein Flatrate Vertrag doch die günstigere Alternative gewesen wäre.